pflegeheim-header-.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Vollstationäre Pflege

Ansprechpartner

Frau
Anneliese Hitzenberger
Einrichtungsleitung

Tel:  +49 (8725) 96610-0 
info@ahwurmannsquick.brk.de  Seestraße 4
84329 Wurmannsquick

Sie können in ihrem häuslichen Umfeld nicht mehr ausreichend versorgt und betreut werden und/oder bedürfen der Betreuung und Pflege rund um die Uhr?

Dann ist unser Angebot der vollstationären Pflege genau das Richtige für Sie!

Informationen zur Pflegeeinstufung

Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dazu werden Sie von einem Mitarbeiter des MDK besucht und nach einem festgelegten Verfahren begutachtet. Je nach Pflegebedürftigkeit werden Sie einem der 5 Pflegegrade zugeordnet. 

Monatlich 125 Euro fließen in Form einer Kostenerstattung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die sich trotz ihrer noch hohen Selbständigkeit bereits für ein Senioren- oder Pflegeheim entscheiden. Damit will der Gesetzgeber noch weitgehend Selbständige mit geringem Pflegebedarf dazu motivieren, ambulante Pflege zu nutzen und nicht in ein Senioren- und Pflegeheim umzuziehen. 

 

Pflegebedürftigkeit
in Graden
Leistungen ab 2017
Max. Leistungen pro Monat in Euro
Pflegegrad 1 Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich
Pflegegrad 2 770
Pflegegrad 3 1.262
Pflegegrad 4 1.775
Pflegegrad 5 2.005

Wo kann ich mehr erfahren?

Nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner auf!